AGB´s



Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Maklerprovisionen betragen bei Abschluss eines Vertrages: Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz für den Verkäufer wie auch für den Käufer je 3% des Kaufpreises; bei Vereinbarung eines Vorkaufrechts 1% des Kaufpreises, zu zahlen vom Vorkaufsberechtigten; bei Vermietung unde Verpachtung, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren 3% von der fünffachen Jahresmiete, bei einer Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren 3% von der zehnfachen Jahresmiete, Vereinbarung eines Optionsrechts gilt als Vertragsabschluss. Für die Beschaffung erststelliger Hypothekendarlehen 1% der Dahrlehnssumme, zahlbar vom Darlehnsnehmer bei Darlehnszusage. Diese Provisionssätze verstehen sich als Nettoentgelt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Maklerprovision ist zahlbar bei Tätigung des Vertrages. Andere oder weitere Geschäfte mit nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartnern binnen zwei Jahren sind ebenfalls provisionspflichtig. Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Teil tätig zu werden und hierfür Provision zu berechnen. Mitteilungen des Maklers sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden. Sind vom Makler mitgeteilte Gelegenheiten zum Vertragsabschluss bereits bekannt, so ist dem Makler hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben. Ist Alleinauftrag erteilt, so sind direkte oder durch andere Personen oder andere Makler benannte Interessenten an den beauftragten Makler zu verweisen. Falls der Auftraggeber mit solchen Interessenten, die ihm während der Laufzeit des Alleinauftrages bekannt gewesen sind, einen Vertrag abschließt, hat der alleinbeauftragte Makler in jedem Fall Anspruch auf Maklerprovision (Käufer- und Verkäuferprovision). Bei Verstoß gegen eine dieser Verpflichtungen sind im Falle eines Vertragsabschlusses die vollen Maklerprovisionen zu zahlen.Angebote sind unverbindlich. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung, Irrtum und Auslassung bleiben vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln

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